Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsvoraussetzungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen ncm – net communication management gmbH (als „Auftragnehmer“) und dem Kunden (als „Auftraggeber“), sofern nichts anderes vereinbart wird.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen ncm und dem Kunden kommt nur zustande, wenn ein entsprechendes Angebot bzw. ein Auftrag des Kunden von ncm angenommen wird. 
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine können von ncm nur eingehalten werden, wenn die vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Unterlagen rechtzeitig bzw. in der vereinbarten Form geliefert bzw. seine erforderliche Mitwirkung erfolgt.

3. Vertragsform

Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. sind per Fax mit firmenmäßiger Zeichnung abzugeben.

4. Auftragsabwicklung

Der Inhalt der Auftragsabwicklung ergibt sich aus dem zwischen ncm und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung bzw. der beigefügten Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat ncm unverzüglich über sämtliche Umstände zu informieren, die für die Auftragsabwicklung von Bedeutung sind.
Alle erforderlichen Unterlagen wie Fotos, Markenzeichen und Logos, Texte usw. hat der Kunde auf eigene Kosten im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen. Für die Abklärung aller damit verbundenen Berechtigungen (insbesondere Urheberrechte, Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechte) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

5. Entgelt und Zahlungskonditionen

Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen ncm und dem Kunden. Die darin vereinbarten Beträge verstehen sich immer ohne Umsatzsteuer.
Alle Zusatzleistungen wie Schulungen, Bereitstellung von zusätzlichen Unterlagen oder Materialen sowie alle anderen Mehraufwendungen von ncm sind gesondert zu vereinbaren. Vom Kunden verursachte Abweichungen vom vereinbarten Arbeits- und Zeitaufwand können extra in Rechnung gestellt werden.
Die Leistungen von ncm sind grundsätzlich ab Rechnungsdatum ohne weitere Abzüge fällig. Die Bezahlung hat binnen 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Beauftragung sind 50% des Auftragswerts fällig.

6. Gewährleistung und Haftung

Ansprüche des Kunden sind innerhalb angemessener Frist nach Ablieferung der Leistungen von ncm schriftlich geltend zu machen und vom Kunden zu beweisen. Andernfalls sind alle Ansprüche erloschen. 
Bei berechtigten Ansprüchen des Kunden werden die geltend gemachten Mängel von ncm binnen einer angemessenen Frist durch Verbesserung oder Austausch behoben. 
ncm haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ansprüche sind binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen und der Höhe nach durch den Auftragswert beschränkt.
ncm übernimmt keinerlei Haftung für Kosten oder Fehler, die durch (nachträgliche) Änderungen oder vertragswidrige Eingriffe des Kunden bzw. von Dritten verursacht wurden.

7. Nutzungen und Rechte

Der Kunde ist nicht zu einer Weitergabe, Weiterentwicklung der Leistungen von ncm bzw zu einer Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten an Dritte berechtigt.
ncm ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf ncm bzw. den jeweiligen Urheber oder Nutzungsberechtigten hinzuweisen. 
Für die Durchführung von Präsentationen hat der Kunde ein angemessenes Honorar an ncm zu entrichten. Mangels einer gesonderten Vereinbarung hat dies jedenfalls den gesamten Sach- und Personalaufwand von ncm zu enthalten und sämtlicher Fremdleistungen abzudecken. Der erwirbt der Kunde jedoch keinerlei Verwertungs- oder Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
Alle nicht ausgeführten Konzepte, Entwürfe und Unterlagen sowie sonstigen Leistungen von ncm bleiben jedenfalls im Eigentum von ncm. Diese sind vom Kunden an ncm zurückzustellen. Eine weitere Nutzung bzw. Weitergabe der Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ausgeschlossen.
Alle von ncm entwickelten Ideen und Konzepte einer Präsentation, die zu keinem Kundenauftrag führen, können von ncm anderweitig genutzt bzw. verwertet werden.

8. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle gegenwärtigen und künftig entstehenden Vertragsleistungen zwischen ncm und dem Kunden ist der Sitz von ncm in Salzburg. 
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarungen gilt österreichisches Recht und Salzburg als vereinbarter Gerichtsstand.