Allgemeine Geschäftsbedingungen

Net Communication Management

1. Geltungsvoraussetzungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen der ncm – net communication management GmbH (nachfolgend auch als „Auftragnehmende“ bezeichnet) und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend als „Auftraggebende“ bezeichnet), sofern nicht abweichend vereinbart.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der ncm und den Auftraggebenden kommt nur zustande, wenn ein entsprechendes Angebot beziehungsweise ein Auftrag der Auftraggebenden von der ncm angenommen wird. Die Einhaltung vereinbarter Leistungs- und Liefertermine setzt die fristgerechte Bereitstellung aller benötigten Unterlagen bzw. die erforderliche Mitwirkung durch die Auftraggebenden voraus.

3. Vertragsform

Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Auftragsabwicklung

Der Inhalt der Auftragsabwicklung ergibt sich aus der zwischen der ncm und den Auftraggebenden getroffenen Vereinbarung. Die Auftraggebenden sind verpflichtet, der ncm alle für die Auftragsabwicklung relevanten Informationen und Unterlagen wie Fotos, Markenzeichen und Logos, Texte usw. zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Die Klärung aller damit verbundenen Rechte Berechtigungen (insbesondere Urheberrechte, Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechte) obliegt den Auftraggebenden.

5. Entgelt und Zahlungskonditionen

Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen der ncm und den Auftraggebenden. Alle Preise verstehen sich netto (exklusive Umsatzsteuer). Nicht im Voraus vereinbarte Zusatzleistungen und Mehraufwände werden gesondert berechnet. Abweichungen im Arbeits- und Zeitaufwand, die durch die Auftraggebenden verursacht werden, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Zahlungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Auftragserteilung sind 50% des Auftragswerts zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart. Bei laufenden Aufträgen erfolgt die Abrechnung monatlich. Bei einem vorzeitigen Vertragsende wird der bis dahin angefallene Aufwand zum Stichtag verrechnet.

6. Kündigung von laufenden Aufträgen

Eine Kündigung ist bei laufenden Aufträgen quartalsweise möglich. Eine schriftliche Kündigung zum Monatsende mit einer Frist von mindestens einem Monat im Voraus zum Quartal ist erforderlich. Von der Kündigung ausgenommen sind Relaunch-Aufträge und einmalige Aufträge.

7. Gewährleistung und Haftung

Ansprüche der Auftraggebenden sind innerhalb angemessener Frist nach Ablieferung der Leistungen von der ncm schriftlich geltend zu machen. Berechtigte Mängelansprüche werden von der ncm binnen angemessener Frist behoben. Die Haftung der ncm beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ansprüche sind binnen vier Wochen ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen und in ihrer Höhe auf den Auftragswert begrenzt. Für Fehler, die durch Änderungen oder Eingriffe der Auftraggebenden oder Dritter entstehen, übernimmt die ncm keine Haftung.

8. Nutzungen und Rechte

Bei Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte erlöschen alle Ansprüche bzw. die kostenlose Behebung der Mängel. Die ncm darf den Namen der Auftraggebenden in schriftlichen Dokumentationen für Referenzen auf seinen Webseiten und in Werbematerialien erwähnen, sofern nicht ausdrücklich untersagt. Dazu wird das Logo von NCM auf den Webseiten des Auftraggebers veröffentlicht und die Agentur namentlich im Impressum erwähnt. Die Durchführung von Präsentationen ist kostenpflichtig sofern nicht anders vereinbart. Die Nutzung oder Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte ist ohne Zustimmung der ncm untersagt. Nicht realisierte Konzepte und Entwürfe verbleiben im Eigentum der ncm und dürfen ohne Zustimmung nicht weiterverwendet werden.

Alle von ncm entwickelten Ideen und Konzepte einer Präsentation, die zu keinem Kundenauftrag führen, können von ncm anderweitig genutzt bzw. verwertet werden.

9. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen zwischen der ncm und den Auftraggebenden ist der Sitz der ncm in Salzburg. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus den Vereinbarungen resultieren, gilt österreichisches Recht und der Gerichtsstand Salzburg.